Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Show Vision ist eine Marke von Ricciardi SILARYONproduction. Vertragspartner und Rechnungssteller ist stets Ricciardi SILARYONproduction, Pfingstweidstrasse 98, 8005 Zürich, CHE-339.513.803.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Leistungen unter der Marke Show Vision (Ablaufregie, Show-Calling, Content-Produktion, Sounddesign, Projektleitung, technische Beratung, kreative Konzeption). Abweichungen nur gültig, wenn schriftlich von Ricciardi SILARYONproduction bestätigt. Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand Zürich.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Offerten sind 20 Tage ab Erstellungsdatum gültig. Auftragserteilung schriftlich oder per E-Mail. Mündliche Zusagen werden per E-Mail bestätigt; ohne Widerspruch innert 3 Arbeitstagen gilt der Auftrag als genehmigt.
3. Leistungsumfang & Verantwortungen
Leistungen gemäss Angebot/Vertrag. Der Auftraggeber ist für inhaltliche/rechtliche Richtigkeit bereitgestellter Inhalte (Texte, Marken, Musik, Medien) verantwortlich und holt nötige Rechte ein.
4. Zusammenarbeit & Änderungen
Benötigte Inhalte, Freigaben, Timings rechtzeitig liefern. Änderungen nach Start der Vorproduktion/Proben gelten als Zusatzleistungen (Abrechnung nach Aufwand). Bei erheblichen Abweichungen Rücktrittsrecht; bis dahin entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.
5. Fremdleistungen & Partner
Externe Leistungen (Technik, Freelancer, Studios, Locations) erfolgen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart. Keine Haftung für Leistungen Dritter – auch wenn koordiniert/empfohlen.
6. Content- & Medienproduktion
Umfasst z. B. Videotrailer, Animationen, Präsentationen, Sounddesign, Musik, Sprecheraufnahmen, Visuals.
6.1 Urheber-/Nutzungsrechte: Von Ricciardi SILARYONproduction erstellte Inhalte (Video, Audio, Text, Design, Grafik) bleiben geistiges Eigentum von Ricciardi SILARYONproduction, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den im Vertrag definierten Zweck (z. B. Event, Online, Social Media).
6.2 Erweiterte Nutzung: Weitergehende/zeitlich unbeschränkte oder fremde Nutzung bedarf schriftlicher Zustimmung und kann Lizenzkosten auslösen.
6.3 Musik-/Soundrechte: Bei Drittlizenzen (z. B. Artlist, Epidemic, Universal Production Music) gelten deren Bedingungen; Einhaltung liegt beim Auftraggeber. Individuelle Musik/VO dürfen ohne Zustimmung nicht verändert/weitergegeben werden.
6.4 Freigabe/Korrekturen: Vorschauversion zur Abnahme; Korrekturen über den vereinbarten Umfang hinaus werden nach Aufwand berechnet. Änderungen nach Freigabe sind kostenpflichtig.
7. Vertraulichkeit & Datenschutz
Run-of-Show, Timings, Präsentationen, Daten werden vertraulich behandelt. Weitergabe nur mit Zustimmung oder wenn für die Auftragsabwicklung nötig. Personendaten gemäss DSG/DSGVO.
8. Haftung
Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder externe Verzögerungen. Keine Haftung für Strom-/Netzwerk-/Softwareausfälle ausserhalb des Einflussbereichs.
9. Miet- & Technikmaterial
Sorgfältige, bestimmungsgemässe Nutzung. Bei Verlust/Beschädigung/Zerstörung volle Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten; bei Totalschaden/Diebstahl Neuwert. Risiko während Mietdauer beim Auftraggeber. Versicherung nur schriftlich vereinbart.
10. Abnahme
Abnahmefassung zur Prüfung; Beanstandungen innert 10 Tagen schriftlich, danach gilt die Leistung als abgenommen. Künstlerische Differenzen sind kein Mangel; Geschmacksretouren ausgeschlossen.
11. Zahlungsbedingungen
Rechnungen innert 10 Tagen netto. Verzug: 5 % p. a. Verzugszinsen. Leistungen können bei Ausständen zurückbehalten werden.
12. Stornierung
Bei Stornierung durch den Auftraggeber:
– bis 21 Tage vor Projekt-/Eventbeginn: 25 % des Honorars
– bis 14 Tage vor Beginn: 50 % des Honorars
– ab 7 Tage vor Beginn: 100 % des Honorars
Bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten von Ricciardi SILARYONproduction (z. B. Konzept, Planung, Content, Kommunikation, Vorbereitung, Schnitt, Disposition) sind in jedem Fall vollumfänglich zu vergüten – unabhängig vom Stornotermin.
Bereits gebuchte oder vertraglich gebundene Fremdleistungen (z. B. Personal, Technik, Mietmaterial, Locations, Reise/Hotel etc.) werden immer vollständig verrechnet – auch bei Teil-/Pauschalstornokosten Dritter.
13. Daten & Archivierung
Projekt-, Ablauf- und Contentdaten werden bis zu 90 Tagen nach Projektabschluss gespeichert; längere Aufbewahrung nur nach schriftlicher Vereinbarung. Keine Haftung für Datenverlust nach Ablauf dieser Frist.
14. Referenzen
Ricciardi SILARYONproduction darf Projekte unter der Marke Show Vision als Referenz nennen (Titel, Logo, Showbilder), sofern keine gegenteilige Vereinbarung besteht. Inhalte unter NDA werden nicht veröffentlicht.
Stand: Oktober 2025 – Ricciardi SILARYONproduction (CHE-339.513.803)